Photovoltaik-Anlage mieten – Was bedeutet das für die Mehrwertsteuer?

GRÜNE ENERGIE | PHOTOVOLTAIK | SOLARSTROM

Hausgemachter Solarstrom macht unabhängig von Energielieferanten und steigenden Energiepreisen. Der Umstieg auf Solarstrom ist in Hinblick auf die Energiepolitik und Klimaziele die beste Entscheidung – denn in Zukunft werden immer mehr Bereiche des Lebens elektrifiziert, um von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas wegzukommen. Ihre Verbrennung führt zur Freisetzung von CO₂ und anderen Treibhausgasen, die zum Klimawandel beitragen.

Mobilität und Heizen sind zwei der Bereiche, in denen die Elektrifizierung stattfindet: Aus herkömmlichen Verbrennermotoren werden Autos mit elektrischem Antrieb und aus Öl- und Gasheizungen werden Wärmepumpen. So entsteht allerdings ein Mehrbedarf an Strom, der im Sinne des Klimaschutzes natürlich aus erneuerbaren Energien – also einer Solaranlage auf dem Dach – stammen sollte.

Für die Energiewende ist die Photovoltaik-Anlage also von zentraler Bedeutung. Deshalb wird sie seit Januar 2023 durch Steuererleichterungen für mehr Eigenheimbesitzer zugänglich gemacht. Auf PV-Anlagen und neue Anlagenkomponente wird keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Genauer gehen wir in diesem Artikel darauf ein.

Steuererleichterung auch bei Miet-Photovoltaikanlagen

Die gute Nachricht für alle, die eine Solaranlage mieten wollen: Auch für sie gilt die steuerliche Erleichterung weil die Mehrwertsteuer auf die Anlage entfällt. Sie wird also 19 % günstiger und diese Ersparnis geben wir natürlich zu 100 % an unsere Kunden weiter. 

Bei einer Solaranlagen-Miete kommen neben den Kosten für die Anlage noch zwei weitere Komponenten zusammen: Die Kosten für Finanzierung und Zinsen und die Kosten für die Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen, kurz: econic Relax-Service. Mit dem econic Relax-Service genießen Kunden vollsten Komfort und können ihren hausgemachten Strom genießen, ohne sich um die Instandhaltung der Solaranlage zu kümmern. 

Die zusätzlichen Serviceleistungen bei der Miete sind auch weiterhin mehrwertsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch hier eine Vereinfachung: Der Staat erhebt pauschal auf 10% der Netto-Miete 19% Mehrwertsteuer. Eine faire und einfache Lösung. 

Nehmen wir an, Ihre PV-Anlage kostet 100 EUR pro Monat. Dann muss pauschal auf 10 %, also 10 EUR, die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben werden, d.h. 1,90 EUR. Die verbleibenden 90 EUR sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit, so dass die monatliche Bruttomiete für Ihre Anlage insgesamt 101,90 EUR beträgt.

Mehrwertsteuer auf den Service bei Miet-Solaranlagen

Ob Miete oder Kauf: Eine Solaranlage lohnt sich nicht nur, weil sie durch die Mehrwertsteuerbefreiung 19 % günstiger wird. Sie ist eine Investition ins eigene Zuhause und in die Zukunft in Hinblick auf die energiepolitischen Ziele. Mit ihr kann jahrzehntelang günstiger Strom dank der nachhaltigsten Energiequelle der Welt erzeugt werden: der Sonne.

In unter 2 Monaten zur eigenen Solaranlage und Wärmepumpe

Wer auch auf Solarstrom wechseln und sich in Zukunft unabhängig von Energielieferanten und Preisschwankungen auf dem Energiemarkt machen möchte, bekommt bei econic die kürzeste Wartezeit am Markt. Es vergehen weniger als 2 Monate zwischen Unterschrift und Installation.  Ergänzt werden kann die Solaranlage mit einem Batteriespeicher für noch mehr Autarkie, einer Wallbox, die die Ladeleistung des E-Autos intelligent an die Stromproduktion anpasst und einer Wärmepumpe, die CO₂-arm Wärme produziert

Ob Miete oder Kauf: Sichern Sie sich hier Ihr PV-Angebot.

Hausgemachten Solarstrom mit 0 % MwSt. gibt es auch beim Miet-Modell

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